Obst- und Gartenbauverein
Heringen e.V.

 

 Vermietung von Vereinsheim und/oder Grillhütte! 

 

 

Mietvertrag

Zwischen dem Obst- und Gartenbauverein Heringen e.V. (Vermieter) und dem Mieter wird folgender Vertrag geschlossen.

1.    Der Vermieter stellt dem Mieter (verantwortliche Person) das Vereinseigene Vereinsheim mit Anlage zum Mietpreis von 120,-€ (Mitglieder 60,-€) zur Verfügung.

Die Übergabe und Rücknahme erfolgt durch einen Beauftragten des Vermieters.

2. Die Reinigungsgebühr für die Reinigung des Vereinsheimes beträgt 25,-€.

Die Beseitigung des anfallenden Mülls erfolgt durch den Mieter.

Für die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstandenen Schäden am Vereinsheim, Einrichtung, Inventar, sowie Außenanlage und gegebenenfalls den Zelten haftet der Mieter.

Er ist weiterhin für jeglichen Schaden haftbar, der durch Dritte aufgrund ihrer Teilnahme an der Veranstaltung entsteht. Er stellt den Vermieter insofern von jeglichen Schadenersatzforderungen frei.

Die allgemeine Nachtruhe von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr ist zu beachten.

Unnötiger Lärm, insbesondere bei An-und Abfahrten, ist zu vermeiden.

3.  Die Vermietung erfolgt nur zur Durchführung der geplanten Veranstaltung.

Getränke jeglicher Art sind vom Mieter zu besorgen.

Das Anlegen von offenen Feuer ist verboten.

Das Parken von Fahrzeugen ist nur auf den ausgewiesenen Parkflächen erlaubt.

Zusätzliche Zeltaufbauten, innerhalb der Vereinsanlage sind nur nach Absprache erlaubt.

Das vermietete Gelände umfasst ausschließlich das Vereinsheim, die Grillhütte und die entsprechenden Vorplätze.

Nach Abschluss der Veranstaltung sind sämtliche Fenster und Türen zu schließen, und alle Beleuchtungen sind zu löschen.

Den Weisungen des Vermieters ist Folge zu leisten.

Der Rechnungsbetrag ist bei Vertragsabschluss nach der Vermietung fällig, Überweisungen sind nach Vereinbarung möglich.

Der Mieter erkennt an, dass ihm das Mietobjekt in ordnungsgemäßen, unbeschädigten und sauberen Zustand übergeben wurde.