Vermietung von Vereinsheim und/oder Grillhütte!
Mietvertrag
Zwischen dem Obst- und Gartenbauverein Heringen e.V. (Vermieter) und dem Mieter wird folgender Vertrag geschlossen.
1. Der Vermieter stellt dem Mieter (verantwortliche Person) das Vereinseigene Vereinsheim mit Anlage zum Mietpreis von 90,-€ (Mitglieder 50,-€) zur Verfügung.
Die Übergabe und Rücknahme erfolgt durch einen Beauftragten des Vermieters.
2. Die Reinigungsgebühr für die Reinigung des Vereinsheimes beträgt 25,-€.
Die Grillbenutzung wird mit 10,-€ berechnet. Sollte der Grill nicht in einem Sauberen Zustand zurück gegeben werden, berechnen wir weitere 10,-€.
Für die vereinseigenen Partyzelte (10 X 4 Meter) wird eine Mietpauschale in Höhe von 30,-€ pro Zelt berechnet. Der Zeltaufbau wird durch einen beauftragten des Vereins und mind. 5 weiteren Personen, zu stellen durch den Mieter, vorgenommen. Das gleiche gilt für den Abbau.
Die Beseitigung des anfallenden Mülls erfolgt durch den Mieter.
Für die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstandenen Schäden am Vereinsheim, Einrichtung, Inventar, sowie Außenanlage und gegebenenfalls den Zelten haftet der Mieter.
Er ist weiterhin für jeglichen Schaden haftbar, der durch Dritte aufgrund ihrer Teilnahme an der Veranstaltung entsteht. Er stellt den Vermieter insofern von jeglichen Schadenersatzforderungen frei.
Die allgemeine Nachtruhe von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr ist zu beachten.
Unnötiger Lärm, insbesondere bei An-und Abfahrten, ist zu vermeiden.
3. Die Vermietung erfolgt nur zur Durchführung der geplanten Veranstaltung.
Getränke jeglicher Art sind vom Mieter zu besorgen.
Das Anlegen von offenen Feuer ist verboten.
Das Parken von Fahrzeugen ist nur auf den ausgewiesenen Parkflächen erlaubt.
Zusätzliche Zeltaufbauten, innerhalb der Vereinsanlage sind nur nach Absprache erlaubt.
Das vermietete Gelände umfasst ausschließlich das Vereinsheim, die Grillhütte und die entsprechenden Vorplätze.
Nach Abschluss der Veranstaltung sind sämtliche Fenster und Türen zu schließen, und alle Beleuchtungen sind zu löschen.
Den Weisungen des Vermieters ist Folge zu leisten.
Die Grundmiete ist bei Vertragsabschluss fällig, Überweisungen bzw. Bezahlungen bei Rücknahme sind nach Vereinbarung möglich.
Der Mieter erkennt an, dass ihm das Mietobjekt in ordnungsgemäßen, unbeschädigten und sauberen Zustand übergeben wurde.
Die aktuellen Corona Regeln sind zu beachten.